Eingetragene Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt


Eingetragene Lebenspartnerschaft landeseinheitlich regeln

Wir fordert die FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg auf, darauf hinzuwirken, die Gesetzgebungskompetenz aus § 23 Lebenspartnerschaftsgesetz (Länderöffnungsklausel) dahingehend zu ändern, dass eingetragene Lebenspartnerschaften künftig landeseinheitlich in Fragen der Gebührenfestsetzung und der Örtlichkeit der Schließung der eingetragenen Lebenspartnerschaften geregelt werden und mit den Regelungen für Eheschließungen gleichzusetzen sind.