29.09.2019

Let’s talk about Tax, Baby! Das jungliberale Steuerkonzept.

Jedem Menschen steht zu, was er selbst erwirtschaftet.

Wir Liberale glauben daran, dass jedem Menschen das zusteht, was er selbst erwirtschaftet und dass jeder Mensch am besten weiß, was eine gute Verwendung seines Eigentums ist. Zur Finanzierung von öffentlichen Gütern und zur Erweiterung der Freiheit seiner Bürger ist es legitim, Steuern zu erheben. Diese sollten jedoch nur so hoch sein, wie unbedingt notwendig, niemanden ungerechtfertigt über Gebühr belasten und für die Bürgerinnen und Bürger verständlich sein.

In der Ausgestaltung des Steuersystems zur Deckung der notwendigen Ausgaben ist der Staat an drei Prinzipien gebunden: es muss effizient, gerecht und einfach sein. Um die wirtschaftliche Freiheit der Bürger nicht unnötig einzuschränken, sind die Kosten der staatlichen Steuerverwaltung, individueller Erhebungspflichten und ökonomischer Anreizverzerrungen zu minimieren.

Vier Gerechtigkeitsprinzipien lassen sich aus der Verantwortung zu individueller Freiheit in folgender Reihenfolge ableiten:

  1. Gleiche Regeln müssen für alle gelten und durchgesetzt werden (Universalitätsprinzip).
  2. Jeder hat das Recht auf die Gewährleistung der zur Wahrnehmung individueller Freiheitsrechte notwendigen materiellen Grundsicherung (Schutz der Grundsicherung).
  3. Die gleich Steuerschuld bedeutet für leistungsschwache Bürger einen größeren Freiheitseinschnitt als für leistungsstarke Steuerzahler. Daher soll jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zum Steueraufkommen beitragen (Prinzip der Leistungsfähigkeit).
  4. Wer stärker von staatlichen Strukturen profitiert, soll stärker zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben beitragen (Äquivalenzprinzip).

Einfache Regeln ohne zahlreiche Ausnahmetatbestände erhöhen die Effizienz, Universalität, Transparenz und Akzeptanz eines Steuersystems. Wirkung und Ausmaß von Steuer- und Transferzahlungen sind für die Bürgerinnen und Bürger kaum noch einzuschätzen, daher ist eine drastische Vereinfachung des Steuersystems überfällig.

Wir Junge Liberale Baden-Württemberg bekennen uns folglich zu einem einfachen, gerechten und transparenten Steuersystem mit niedriger Steuerlast. Wir wollen einen leistungsfähigen Staat, der seine Ausgaben auf das zur Erfüllung seiner – aus der individuellen Freiheit abgeleiteten – Kernaufgaben Notwendige reduziert. Nur diese Begrenzung rechtfertigt es, die materielle Freiheit der Bürger durch die Erhebung von Steuern zu beschneiden. Um die gleiche Freiheit aller Generationen zu gewährleisten, darf die Finanzierung öffentlicher Ausgaben nicht auf künftige Generationen verlagert werden. Die auf das Notwendige reduzierten Staatsausgaben definieren daher gleichzeitig die im Steuersystem zu erzielenden Einnahmen.
Wir wollen dabei auf jeden Fall vermeiden, dass die Steuerquote höher ist als die knapp 20% zum Ende der rot-grünen Bundesregierung 2005.

Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer

Wir Junge Liberale setzen uns für eine einheitliche Unternehmenssteuer unabhängig von Rechtsform und Finanzierung ein. Ausnahmetatbestände sind auf ihren volkswirtschaftlichen Nutzen zu prüfen und ggf. abzuschaffen. Wir setzen uns zudem für die Ersetzung der Gewerbesteuer durch die Möglichkeit eines für alle gleichermaßen geltenden Einkommen- und Unternehmensteuerzuschlags in den Kommunen ein.  Perspektivisch setzen wir uns für eine Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften ein, so dass die Steuerbelastung unabhängig von der Einkommens – und Rechtsform ist. Um Unternehmergemeinschaften (UGs) und andere junge Unternehmen zu unterstützen, sollen Gewinne nur zum Zeitpunkt der Ausschüttung einer Besteuerung unterliegen, nicht jedoch im Falle der Thesaurierung. Bis zur Reform des Steuersystems befürworten wir eine Senkung der Körperschaftsteuer.

Wir setzen uns für die Beibehaltung des dualen Einkommensteuersystem ein. Die Abgeltungsteuer ist notwendig, um den unterschiedlichen Anforderungen der Einkommen gerecht zu werden. Um eine Substanzbesteuerung zu verhindern und die Finanzierungsarten gleichzustellen, fordern wir ein Zinsbereinigungselement.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sprechen sich für eine Beibehaltung des linear-progressiven Einkommensteuertarifs aus. Der kalten Progression wollen wir mit einem Tarif auf Rädern begegnen. Steuerliche Ausnahmetatbestände und Vergünstigungen müssen auf ihren gesellschaftlichen und ökonomischen Nutzen überprüft werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Korrektur des Mittelstandsbauches ein, sowie einer Senkung der Tarifsätze, die aufkommensneutral die Abschaffung von Steuervergünstigungen kompensieren soll.

Um geringe Einkommen gleichzeitig sozialverträglich zu entlasten, soll der Grundfreibetrag auf derzeit 18.000€ jährlich angehoben werden.

Der Solidaritätszuschlag ist spätestens mit dem 31.12.2019 vollumfänglich abzuschaffen.

Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting ist zu einem Familiensplitting nach französischem Vorbild weiterzuentwickeln: Das Einkommen der Eltern wird – analog zum Ehegattensplitting – gemeinsam besteuert, aber auch die Anzahl der Kinder fließt in die Steuerberechnung mit ein. Die Eltern erhalten jeweils einen Divisor von 1,0, die Kinder jeweils einen Divisor von 0,5, Alleinerziehende können einen zusätzlichen Divisor von 1,0 geltend machen. Mit Hilfe dieses Familienquotienten wird das Jahreseinkommen entsprechend geteilt und nur dieser Betrag versteuert. Das Familiensplitting greift ab dem ersten Kind. Ausdrücklich findet dieses Modell auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Anwendung. Das bisherige Modell des Kindergeldes wird im Rahmen des Familiensplittings beibehalten.

Substanzsteuern

Substanzsteuern stellen eine verhältnismäßig effiziente Art der Besteuerung dar. Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen führen zu geringeren ökonomischen Fehlanreizen, als die Besteuerung von Einkommen, Konsum und Produktion. Daher fordern wir die Beibehaltung von Erbschafts- und Grundsteuer.

Umsatzsteuer

Ständige Erweiterungen und Veränderungen an der Einzelnorm zur Mehrwertsteuerermäßigung haben zu einem undurchschaubaren Geflecht von ermäßigten Produkten geführt, deren Berechtigung dazu fraglich erscheint. So werden beispielsweise Schnittblumen und Bienen ermäßigt besteuert, Mineralwasser aber nicht. Tierarzneimittel sind mit 7% besteuert, Humanarznei mit 19%. Rollstühle werden niedrig besteuert, Ersatzteile hierfür voll.

Das eigentliche Ziel der Ermäßigung, die Last für lebensnotwendige Waren gering zu halten, ist mit den derzeitigen Regelungen verfehlt; die Verhältnismäßigkeit ist oft nicht gewahrt. Da teilweise nur einzelne Produkte einer Gruppe ermäßigt besteuert werden, ist der faire Wettbewerb nicht gewährleistet. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher im Zuge der generellen Vereinfachung des Steuersystems, den Umsatzsteuersatz aufkommensneutral in einheitlicher Höhe festzusetzen und auf die bestehende Differenzierung zwischen regulärem und ermäßigtem Umsatzsteuersatz zu verzichten. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer soll nicht erfolgen.
Da eine hohe Umsatzsteuer einen gesellschaftlich und volkswirtschaftlich negativen Lenkungseffekt hat, sollte die Steuer so gering wie möglich ausfallen. Der per EU-Richtlinie vorgegebene Mindeststeuersatz ist gegebenenfalls entsprechend zu senken.

Grunderwerbsteuer

Wir wollen die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg senken und einen deutschlandweiten Freibetrag von bis zu 500.000€ einführen. Auch die Abgabenlast auf Länderebene macht es Familien aus der Mittelschicht unnötig schwer, Wohneigentum zu erwerben. Der Freibetrag soll für den Erwerb von Wohnimmobilien lediglich durch natürliche Personen gelten.

Kirchensteuer

Die Erhebung von Beiträgen für Glaubensgemeinschaften vom Staat stellt keine hoheitliche Aufgabe dar, so dass die Kirchensteuer mit einer Grundgesetzänderung abgeschafft werden soll. Die Beiträge an Bekenntnisgemeinschaften werden damit Beitragszahlungen an Vereinen gleichgestellt.

Börsenumsatzsteuer

Wir sprechen uns entschieden gegen die Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer auf alle Umsätze im Wertpapierhandel aus. Sie stellt eine zusätzliche Belastung des Finanzstandorts Deutschland dar, erhöht die Transaktionskosten und erschwert in Zeiten niedriger Zinsen die private Altersvorsorge.

Sondersteuern

Wir sehen jeglicher Bagatell-, Lenkungs- und Vergnügungssteuern kritisch. Daher wollen wir bestehende Lenkungssteuern auf den Prüfstand ihres volkswirtschaftlichen Nutzens stellen. Per se zweckgebundene Lenkungssteuern wie die Schaumweinsteuer lehnen wir ebenso ab wie jene Steuern, deren Erhebung annähernd so hohe Kosten wie Einnahmen generieren würde.

EU-Steuer

Die Europäische Union ist ein Erfolgsmodell, welches Frieden und Wohlstand gemehrt und Spannungen und Vorbehalte zwischen den Völkern auf unserem Kontinent abgebaut hat. Perspektivisch streben wir einen dezentral organisierten föderalen europäischen Bundesstaat an. Daher dürfen auch Steuern auf europäischer Ebene nicht dauerhaft tabu sein. Vor Einführung einer Steuer auf europäischer Ebene muss jedoch eine dauerhafte und rigide Durchsetzung der Maastricht-Kriterien gegeben sein. Um einer Doppelbesteuerung vorzubeugen sind nationale Steuern, deren Grundlage durch eine Verlagerung der Kompetenzen auf supranationale Ebene entfällt, perspektivisch zu reduzieren bzw. abzuschaffen.

Werden Steuern erhoben, ist es imperativ, dass dies nach rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt. Das bedeutet einerseits, dass im Sinne gesellschaftlicher Gerechtigkeit rechtswidriger Steuerbetrug Einzelner effektiv verfolgt und sanktioniert wird. Andererseits haben auch die Praktiken der Steuerfahndung rechtsstaatlichen Prinzipien gerecht zu werden.

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