Novellierung der Beschlusslage

Das Recht zur Novellierung hat nur der Landeskongress; die bestehende Beschlusslage wird unter dem Namen “Beschlusssammlung“ nach dem bisherigen Sammlungsprinzip fortgeführt und ist in der Landesgeschäftsstelle erhältlich.

Der Landeskongress möge beschließen, dass: folgende Anträge aus der aktuellen Beschlusslage gestrichen werden :

  • Problemfall: Theo Waigel (KA 96)
  • Ehrenschutz Lex Bundeswehr (KN 96)
  • Rücktritt M-V (FR 95)
  • Für ein Kabinett ohne M-V (KN 96)
  • Burkhard Hirsch als nächster Präsident
  • Für die Zukunft – gegen Gestern – gegen Rau (WE 99)
  • Wahlrecht ist europäisches Recht; Streichung von Pkt 2
  • Verurteilung des CSU-Verhaltens (SHA 97)
  • Ablehnung der Parteienstrukturreform (KN 96)
  • Solms Bart (KA 96)

Des Weiteren soll folgender Antrag gestrichen werden:

  • Änderung des Landtagswahlrechts

und durch das Landtagswahlprogramm 2.3 Pkt. 1 ersetzt werden.