01.12.2005

Pragmatische Wege bei der studentischen Mitbestimmung

Die Jungen Liberalen halten an ihrem grundsätzlichen Ziel fest, dass auch in Baden-Württemberg die studentische Mitbestimmung grundsätzlich über Verfasste Studierendenschaften zu regeln ist, wie dies in anderen Bundesländern schon lange Praxis ist. Soweit und solange sich dieses Ziel – insbesondere auch eine Beitragsautonomie der Studierendenschaften – aber politisch nicht durchsetzen lässt, fordern die Jungen Liberalen eine Erweiterung und Umgestaltung der studentischen Mitverwaltung unter Einbeziehung folgender Punkte:

  • Den Studierendenschaften ist im Zusammenhang mit der Einführung von Studiengebühren im Land Baden-Württemberg ein fester Prozentsatz (in der Größenordnung von 5 Prozent) des zu erwartenden Gebührenaufkommens zuzuweisen, über das diese nach den unten aufgeführten Richtlinien verfügen können. Dies stärkt den Gedanken, dass die Studierenden als Kunden der Universitäten über die Verwendung ihrer Zahlungen mitentscheiden sollen und ihnen diese zu Gute kommen müssen.
  • Die zugewiesenen Mittel werden den Studierendenschaften zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Die Mittel sollen z.B. zur Gestaltung von Aufenthaltsräumen bzw. Lernräumen und ähnlichen Zwecken verwendet werden können. Das erhöht gleichzeitig den Anreiz für Studierende aller Fakultäten, sich an Wahlen zum AStA zu beteiligen, da dies mittelbar darüber entscheidet, ob ihre Wünsche gehört werden.
  • Der AStA-Vorstand hat über die Verwendung der zugewiesenen Mittel Rechenschaft abzulegen.

Auf diese Weise wird – solange Verfasste Studierendenschaften in Baden-Württemberg nicht mehrheitsfähig sind – zumindest eine konkrete Mitbestimmung der Studierenden erreicht, deren Ergebnisse ihnen zudem wieder unmittelbar zu Gute kommen.

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