Thesen für ein liberales Jugendstrafrecht

Für die Jungen Liberalen Baden-Württemberg ist das Strafrecht das letzte und mit Zurückhaltung einzusetzende Mittel zur Einwirkung des Staates auf den einzelnen Bürger. Greift der Staat zu diesem Mittel, müssen die daraus resultierenden Konsequenzen allerdings in jedem Bereich streng nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ablaufen. Dies bedeutet aus jungliberaler Sicht nicht nur gewisse prozessuale Garantien keinesfalls zur Verfahrensbeschleunigung aufzugeben, sondern gleichfalls einen wirksamen Opferschutz sowie insbesondere das Ziel einer dauerhaften spezialpräventiven Einwirkung auf den Täter zu verfolgen. Der Staat hat grundgesetzlich einen Schutzauftrag gegenüber jedem Bürger, insbesondere auch für Leben, Gesundheit, Körper und Freiheit des Opfers. Die JuLis lehnen ein auf dem Sühnegedanken basierendes Strafrecht ab, verkennen aber nicht die Notwendigkeit zur Bewährung der Rechtsordnung und damit auch die Einbeziehung der Interessen rechtstreuer Bürger und den Opferschutz. Die JuLis erkennen eine zunehmende und verschärfte Gewaltbereitschaft auch unter jüngeren Menschen, der wenig erfolgreich begegnet wird. Sie fordern daher nachfolgend maßvoll eingesetzte Grundsätze, die im Gegensatz zu populistischen Forderungen nach Verschärfung oder Aufweichung der Anwendbarkeit des Strafrechts zweckdienlich sind.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern:

die Anwendungsmöglichkeit des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende beizubehalten.
die Einführung einer gesondert zu vollziehenden und für den Betroffenen nicht offenbarungspflichtigen Möglichkeit des Warnschussarrests im Jugendstrafrecht bei wiederholter strafrechtlicher Auffälligkeit im minderschweren Bereich. Dieses darf nach rechtsstaatlichen Grundsätzen aber auf keinen Fall vor einem rechtskräftigen Urteil erfolgen.