08.03.2019

Versorgung im ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Bereich

Die Versorgungslage im ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Bereich ist nicht hinnehmbar. Obwohl in Baden-Württemberg alle kassenärztlichen Zulassungen gemäß der Bedarfsplanung vergeben sind, warten Patienten durchschnittlich 6 Wochen auf einen Termin bei einem Psychiater und 6-9 Monate auf einen Psychotherapieplatz. Zeit, in der sich Erkrankungen verschlimmern und chronifizieren, Menschen krankgeschrieben sind, arbeitsunfähig werden oder sich suizidieren. Da dieser planwirtschaftliche Ansatz offensichtlich schon lange gescheitert ist und die Menschen mit ihrer Krankheit alleine lässt, fordern wir eine umfassende Reform.

Massnahmen zur Verkürzung der Wartezeiten

Zukünftig soll jeder Psychotherapeut und Kinder- und Jugendpsychotherapeut sofort nach der Approbation (im derzeitigen System) oder Abschluss seiner Weiterbildung (im neu geforderten System, siehe unten) seine kassenärztliche Zulassung erhalten. Gleiches gilt für Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie nach der Eintragung in das Facharztregister. Förderprogramme, die Psychotherapeuten zur Niederlassung anregen, sollen eingerichtet werden und laufen, bis die Wartezeit auf einen Therapieplatz unter drei Monaten liegt. Kommunikation mit den Terminservicestellen muss auch barrierefrei möglich sein, ihre Bekanntheit muss sichergestellt werden.

Kurzfristig wird diese Verbesserung der Versorgung zusätzliche Kosten verursachen. Langfristig ist sie jedoch gesamtwirtschaftlich vorteilhaft, da es weniger Arbeitsausfälle und Arbeitsunfähigkeit gibt.

Auch im Bereich der Psychotherapie ist es Zeit, in der Gegenwart anzukommen. Psychotherapie per Videoübertragung muss bei Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit erlaubt werden und mit den Krankenkassen abgerechnet werden können.

Prävention und Aufklärung

Die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen führt dazu, dass Menschen zu spät eine Behandlung beginnen, unter Diskriminierung leiden und langsamer genesen. Das, obwohl ein Viertel der Bevölkerung im Laufe ihres Lebens eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung entwickelt. Daher fordern wir eine Aufklärung über psychische Gesundheit in der Schule. Dies soll in den Jahrgangslehrplan der 8. Klasse eingefügt werden. Erste Ansprechpartner bei psychischen Problemen sind meist die Hausärzte. Sie sollen weiter für dieses Thema sensibilisiert werden, da sich psychische Erkrankungen oft als somatische Beschwerden manifestieren und nicht zuverlässig erkannt werden. Des Weiteren fordern wir eine umfassende Kampagne der BZgA zur Aufklärung und Entstigmatisierung.

Der behandelnde Arzt und Psychotherapeut kann dem Patienten zwar helfen – die Verantwortung für seine Gesundheit und den Genesungsprozess trägt jedoch jeder Patient selbst. Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können und ein mündiger Patient sein zu können, fordern wir mehr Aufklärung über die Erkrankung, Medikamente und Psychotherapie durch die Behandelnden.

Ausbildung der psychologischen Psychotherapeuten

Wir fordern eine Überarbeitung des Psychotherapeutengesetzes. Bisher studieren psychologische Psychotherapeuten fünf Jahre Psychologie, Kinder- und Jugendpsychologen studieren zunächst drei Jahre Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik. Daran schließt sich eine Ausbildung an, die in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit fünf Jahre dauert. Sie kostet etwa 30.000 Euro, darin ist der Arbeitsausfall noch nicht eingerechnet. Die Psychotherapeuten in Ausbildung werden für den praktischen Teil der Ausbildung häufig als unvergütete oder schlecht vergütete Pflichtpraktikanten mit geringem Arbeitnehmerschutz angestellt.

Nach dem Bachelor in Psychologie bzw. Psychologie / Pädagogik / Sozialpädagogik soll ein Psychotherapie-Master anschließen, der den theoretischen Teil der bisherigen Ausbildung abdeckt und in dem erste praktische Erfahrungen gesammelt werden. Der Masterstudiengang soll mit Approbation abschließen. Der praktische Teil folgt in einer Weiterbildung, bei der eine Festlegung auf eine Therapieform erfolgt und nach der sich der Therapeut beispielsweise „Psychologischer Fachtherapeut für kognitive Verhaltenstherapie“ nennen darf.

Supervision muss für die Auszubildenden gewährleistet sein und jede ausbildende Einrichtung einen Ansprechpartner für die Therapeuten in Weiterbildung benennen. Die weiteren Umstände sollen die Landeskammern der psychologischen Psychotherapeuten in einer Weiterbildungsordnung klären.

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