30.04.2000

Änderung des Landtagswahlrechts


Wir wollen:

Eine Reform des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg. Grundlegend hierfür ist eine Wahlkreisreform mit dem Ziel, Wahlkreise mit möglichst gleicher Wahlberechtigtenzahl zu schaffen, damit alle Stimmen annähernd gleiches Gewicht haben; die Zahl der Landtagsabgeordneten ist auf 120 zu begrenzen. 60 Abgeordnete werden direkt gewählt, 60 über Landeslisten, die von den Landesparteien aufgestellt werden. Die Landeslisten sind hierbei lediglich ein Vorschlag; die tatsächliche Reihenfolge auf den Landeslisten wird vom Wähler durch die Abgabe seiner Stimme für einzelne Kandidaten festgelegt (Modell Bayern). Hierzu, und um den Wählern die Möglichkeit einer differenzierten Stimmabgabe zu geben, ist ein Zweitstimmensystem einzurichten. Bei der Vergabe der Mandate ist das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren durch das Verfahren nach Hare-Niemeyer zu ersetzen, mit dem die Mandate gerechter entsprechend dem Stimmenanteil der jeweiligen Partei verteilt werden.

Hinweis: Novelliert durch den Beschluss des 39. Landeskongresses in Bruchsal

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